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Im Allgemeinen dient die Ausübung eines Berufes der Sicherung des Lebensunterhaltes. Vor der Einführung des stark ausgebauten Geld- und (kapitalistischen) Wirtschaftssystems sowie der Gründung von Städten musste der Lebensunterhalt innerhalb der Sippe oder Großfamilie bestritten werden, die das Individuum zurückstellte, aber sozial absicherte. Die erwirtschafteten Geld-, Sach- oder Tauschleistungen dienen der Befriedigung der persönlichen Bedürfnisse oder denen der sozialen Gemeinschaft (z. B. der Familie), der der Ausübende angehört. Dazu gehören in erster Linie die Ernährung, die Bekleidung, der (häusliche) Schutz vor Gefahr und Krankheit und die Vorratsbildung. Darüber hinaus üben viele Menschen berufsähnliche Tätigkeiten aus, die nicht oder nur indirekt entlohnt werden (durch soziale Anerkennung oder persönliche Befriedigung). Ehrenämter, amateurhaft ausgeübte Tätigkeiten (z. B. Kunst oder Sport) und intensiv betriebene Hobbys bilden daher Schnittmengen zum „Beruf“. Beispielhaft für eine allgemeingültige Definition des Berufs kann der dem Grundrecht der Berufsfreiheit des deutschen Grundgesetzes (Art. 12 Abs. 1 GG) zugrunde liegende Berufsbegriff dienen: Ein Beruf ist danach eine auf Dauer angelegte Erwerbstätigkeit, die zur Sicherung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient. Der Begriff des Berufs ist dabei nicht auf bestimmte traditionelle oder rechtlich fixierte Berufsbilder beschränkt, sondern umfasst jede frei gewählte Form der (erlaubten) Erwerbstätigkeit und ist daher für die Entwicklung neuer Berufsbilder offen[2].
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